Berlin (dpa) - Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. «Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen», sagte der CDU-Politiker dem ...

Kommentare

(11) truck676 · 14. Januar um 13:58
Erinnert sich noch jemand daran, wieviele Millionen an Euros Steuergelder der Kerl "verbrannt" hat?
(10) Tautou · 14. Januar um 13:47
Erinnert ihr euch noch an die Umfragen samt hoher Zustimmungswerte während der Corona-Pandemie, die Spahn als möglichen Kanzlerkandidaten handelten? Schluck.
(9) tastenkoenig · 14. Januar um 08:35
Das ist doch wieder mal populistischer Bockmist ganz im Sinne seines Parteichefs. Morgen faselt er dann mal wieder was vom angeblich christlichen Menschenbild seiner Partei.
(8) Moritzo · 14. Januar um 08:25
@2: Zitat: Dazu kommt, das andere arbeiten und teilweise weniger Geld übrig haben, wie es ein Bürgergeldempfänger hat und ich glaube nicht, das der Steuerzahler dann auch noch faule Menschen unterstützen muss. Zitat Ende. - Die Menschen die weniger verdienen, haben auch Anspruch auf Bürgergeld und haben durch die Arbeit mehr Geld in der Tasche, als jene die nicht Arbeiten. Und zudem solltest du besser aufhören gewisse TV-Formate auf alle Bürgergeldempfänger auszuweiten. Das ist völliger Unsinn.
(7) Folkman · 14. Januar um 07:19
Spahn will also das GG ändern, um Menschen künftig bis zum Tode durchsanktionieren zu können, wenn sie nicht spuren... Mal ehrlich, wie kann man eigentlich so menschenverachtend unterwegs sein, obwohl man doch selber einer oft geschundenen Minderheit angehört und sich eigentlich nur mal vorstellen muss, wie es wäre, wenn die AfD in Zukunft an die Macht und dann auf die Idee käme, das GG zu ändern, um Homosexualität wieder unter Strafe zu stellen. Aber dafür reicht's bei ihm sicher nicht aus...
(6) thrasea · 14. Januar um 06:59
Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren." Die beiden genannten Artikel des GG unterliegen der Ewigkeitsklausel, welche die Gründungsmütter und -väter des GG aus gutem Grund formuliert haben. Welche Klimmzüge will die Union machen, um unseren Sozialstaat zu schleifen? Nennen sie DAS etwa die AfD inhaltlich stellen?!
(5) thrasea · 14. Januar um 06:59
Urteil des BVerfG zu Sanktionen im Sozialrecht vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16 – Auszug aus den Leitsätzen: "Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz.
(4) Pontius · 14. Januar um 06:28
@2 Nein, einfach nur nein. "und teilweise weniger Geld übrig haben, wie es ein Bürgergeldempfänger hat" Ist belegbar falsch, denn diese Menschen haben dieselben Ansprüche auf Hilfen des Staates und damit am Ende mehr Geld über. Wenn du Aussagen aus scripted realitys zu dir durchdringen, dann frage ich lieber nicht, wer hier das "problematische Verhalten" ausgehend von Manipulation an den Tag legt.
(3) kurze2610 · 14. Januar um 03:16
auf Arbeit haben! Schlimm für die Menschen, die wirklich das Geld brauchen und da hätte sich schon längst etwas ändern müssen.
(2) kurze2610 · 14. Januar um 03:15
Das ist eigentlich mal etwas Vernünftiges. Wer aus Not auf das Bürgergeld angewiesen ist, der möchte sicherlich nicht abhängig sein vom Staat. Dazu kommt, das andere arbeiten und teilweise weniger Geld übrig haben, wie es ein Bürgergeldempfänger hat und ich glaube nicht, das der Steuerzahler dann auch noch faule Menschen unterstützen muss. Man muss einen gar nichts erzählen, man braucht ja nur den TV anmachen und sieht die faule Bande wie sie noch frech in die Kamera sagen, das sie keinen Bock
(1) truck676 · 14. Januar um 02:04
Schon wieder dieser Spahn! Kann man den nicht irgendwo hinsetzen, wo er keinen Unsinn mehr machen kann??
 
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