Berlin - Nach der Kooperation mit der Linkspartei bei der Fristverkürzung für den zweiten Wahlgang der Kanzlerwahl hat Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) den Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei bekräftigt, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließt. "Der vom Parteitag getroffene […] mehr

Kommentare

16Sonnenwende08. Mai 2025
@14 Ja, die Unionsparteien brauchen beide Unvereinbarkeitsbeschlüsse, um sich selbst vor Schlimmeren zu bewahren.
15Pontius08. Mai 2025
@14 nur ist die Beobachtung bzw. die gesicherte Einordnung von vielen ostdeutschen Lanfesverbänden bei der AfD eben auch nochmal etwas anderes als bei den Linken.
14tastenkoenig08. Mai 2025
Ich muss meinen Kommentar #7 von gestern etwas relativieren. Zwar wäre es m.E. wünschenswert auch im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit in dieser Legislatur, wenn die Union mit der Linkspartei zumindest reden würde. Aber eine Folge des Falls des Unvereinbarkeitsbeschlusses hatte ich nicht sofort auf dem Schirm: in diesem Falle würden wohl sofort mehrere Ost-Landesverbände auf der Matte stehen und dasselbe für die AfD fordern. Das kann sich die Unionsspitze kaum leisten.
13Tautou07. Mai 2025
Ich frage mich, ob sich die Union ihres enormen Glücks überhaupt bewusst ist, dass andere Parteien immer wieder demokratisch verantwortungsvoll handeln und ihr aus der Patsche helfen. Seien es die Grünen, seien es die Linken. Und doch geht die Tofu-Hetze weiter, werden uralberne Dogmen aufrecht erhalten. Da Die Linke wieder erstarkt ist, dürfte es dann bei der nächsten Bundestagswahl auch wieder für eine Rote-Socken-Kampagne reichen, die uns zuletzt gottlob erspart geblieben ist.
12Pontius07. Mai 2025
@11 und bei der Wahl von Merz hat vllt. ein Drittel davon die Gefolgschaft verwehrt.
11Sonnenwende07. Mai 2025
@9 So wenig sind das leider nicht mehr - 33 MdB anderer Parteien haben für den AfD Kandidaten als Vizepräsidenten gestimmt. Da Linke, Grüne und SPD da safe sind und die CSU wahrscheinlich auch können das ja nur CDU Abgeordnete gewesen sein. Bei 164 CDU - MdB sind das immerhin 20 %.
10Sonnenwende07. Mai 2025
@8 Naja, das will man ja jetzt nicht mehr. Aber du hast schon recht, Glaubwürdigkeit geht anders…
9Pontius07. Mai 2025
@8 Nein, auch das ist nur die "Idee" von einigen um Spahn herum. Für die AfD gilt derselbe Unvereinbahrkeitsbeschluss.
8Wolf07. Mai 2025
achso, mit einer Linkspartei neenee das geht ja man gar nicht. Aber eine vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei eingestuft, deren Mitglieder zum großen Teil vorbestraft sind, oder Strafverfahren laufen, da will man sogar aus Ausschüssen den Vorsitze einräumen. Denkt mal darüber nach.... <link>
7tastenkoenig07. Mai 2025
Linnemann gestern bei Lanz: "Der Beschluss steht." Spahn heute: Klärung von Verfahrensfragen hebt den Beschluss nicht auf. Von den relevanten Personen hat sich nach meiner Wahrnehmung bisher nur Frei so geäußert, dass man das überdenken müsse. Da scheint sich noch nicht so ganz zurecht gerüttelt zu haben, wer jetzt gerade die Linie vorgibt - Fraktion, Partei oder Regierung/Kanzleramt … ist an Tag 1 vielleicht auch noch verzeihlich. Inhaltlich bin ich bei Frei.
6Pontius07. Mai 2025
@4 dass es am Ende nur eine Parteitag aufheben kann sollte jedem von Anfang klar sein. Und bisher habe ich aus der Union auch nur gehört: damit sollte man sich mal beschäftigen
5Sonnenwende07. Mai 2025
Demokratische Parteien sind demokratische Parteien, mit Betonung auf demokratisch, was bedeutet, dass sich auch innerhalb der Parteien verschiedene Meinungen abbilden, die nicht immer, aber zumindest in zentralen Themen Kompromissen zugeführt werden sollten. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als Streit deuten, sondern als Auseinandersetzung mit dem Thema, zu dem verschiedene Politiker verschiedene Meinungen haben, die sie äußern, vermutlich nachdem sie dazu gefragt wurden.
4Stoer07. Mai 2025
Ja , nein , hin , her ,das fängt ja schon gut an...
3truck67607. Mai 2025
Es geht schon am ersten Tag los: Scheinbar haut da jeder so raus, was er denkt, ohne sich mit anderen abzusprechen? Für den einen (Spahn) soll der Unvereinbarkeitsbeschluss weiter gelten, für den anderen (Frei) sollte er eher aufgehoben werden? Das wird eine lustige Polit-Show werden! 😂
2carnok07. Mai 2025
dann sind ja wieder Abweichler vorprogrammiert - Was für ne "GroKo" *lol*
1tastenkoenig07. Mai 2025
Na super, noch so ein Kurzsichtiger.