Brandenburg/Havel (dpa) - Der satirische Verein «Kirche des fliegenden Spaghettimonsters» hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen von Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen ...

Kommentare

(12) Zorro · 02. August 2017
@11 : davon ging ich bisher auch aus, dem scheint aber nicht so zu sein. Die Wiki irrt da wohl auch. Das Dokument[15] verweißt lediglich auf die Anerkennung als Körperschaft (des öffentlichen oder privaten Rechts) und die Befreiung von der Körperschaftssteuer auf Grund der Gemeinnützigkeit.
(11) flowII · 02. August 2017
wiki sagt: "In Deutschland wurde der Verein Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters e.V. mit Sitz in Templin 2012 als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt" ....
(10) Zorro · 02. August 2017
@9 : Nein, nicht witziger als einen katholischen Gottesdienst. Im Übrigen würde ich dich bitten das Verunglimpfen von Religionen oder ihren Angehörigen zu unterlassen. Genau so entstehen nämlich heilige Kriege ! P.S. NUR DER HSV !!!
(9) Urxl · 02. August 2017
Findet den Verein eigentlich irgendjemand witzig? Das hat das Niveau von spätpubertierenden RTL2-Guckern.
(8) smufti · 02. August 2017
@6 : Dass sie es DÜRFEN heisst ja nicht, dass sie es TUN....aber sie haben das Recht!!!
(7) Zorro · 02. August 2017
Verstehe nicht was diese Frage mit der Diskussion zu tun hat? Einige z.B. Freikirchler und Zeugen habe ich auch schon gesehen, die auf ihre Gottesdienste mit entsprechenden Schildern aufmerksam machen. (mal ganz davon abgesehen, das die Organisationsstruktur dieser Religionsgemeinschaften eine ganz andere ist als die der "Staatskirchen")
(6) madkf · 02. August 2017
@5 und von wievielen davon hast schon Schilder am Stadtrand /Strassenrand gesehen
(5) Zorro · 02. August 2017
@4 : Hast du dich mit dem Thema beschäftigt? Die von dir genannten Gruppen sind alle in Deutschland als Religionsgemeinschaften anerkannt. Also haben sie dieses Recht (schon). Es geht darum, das laut Grundgesetz Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich gestellt sind. Das OLG erlaubt sich die Expertise zu entscheiden was eine Religion oder Weltanschauung ist, haben aber nicht mal die Satzung des Vereins zu ende gelesen ...
(4) madkf · 02. August 2017
@2 es geht nicht darum , daß sie nicht ihrem glauben nachgehen durfen.... Wenn sie die erlaubnis bekommen hätten Wäre das fur die zeugen j. , Mormonen, Hindus Buddhisten und islamischen kirchen das einklagbare recht zum Schilder aufhängen gewesen
(3) TigerAge · 02. August 2017
Ich fühle mich gerade in der Ausübung meiner Religion als Pastafari eingeschränkt.
(2) Zorro · 02. August 2017
@1 : Ich denke Teile davon werden über die nächsten Tage veröffentlicht. In Summe spricht das OLG den Pastafaries ab eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu sein. Ich bin etwas überrascht, das es im OLG entsprechende Experten gibt, die entscheiden können was eine Religion ist bzw. was nicht. So weit ich weiß steht im Grundgesetz, das jeder seiner Religion nachgehen darf. Von Vorschriften was Mindestanforderung ist, steht da nix ...
(1) LoneSurvivor · 02. August 2017
Die Begründung des Oberlandesgerichts wäre noch interessant gewesen.
 
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