Berlin (dts) - Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke seit dem 1. Februar verpflichtet, ihm strafbare Inhalte zu melden, bis auf weiteres nicht vollstrecken. Das sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamt (BKA) dem "Redaktionsnetzwerk […] mehr

Kommentare

4Pontius02. Februar 2022
Also Faxe sollten sie schon empfangen können...
3longdick02. Februar 2022
Wenn sich die "sozialen Netzwerke" mal ein Scheibchen von Lukas abschneiden würden, dann wären Sie heutzutage evtl. ein Stückchen weiter, auch ohne Backend zum BKA: Uneigennützig die Bewetungen (Daumen hoch, Follower, etc.) zu Streichen/Verschieben, damit Clickbaiting (von welcher Seite auch immer) unterbunden wird, war doch auch schon lange bei FB im Gespräch. Aber dort geht/ging wohl stets die Monetarisierung vor... So, keep your community real 💗
2Wasweissdennich02. Februar 2022
Die Inkompetenz im Neuland scheint groß
1alx200002. Februar 2022
Das Gesetz ist schon fehlerbehaftet beschlossen worden - mangels Kompetenz und Expertise beim Großteil der beteiligten Personen. Die ersten Instanzen in den diversen Klageverfahren werden keine gültigen Urteile fällen und wenn auf Bundesgerichtsebene nicht der Spuk beendet wird, wird es die EU Gerichtsbarkeit kippen.