
Berlin (dts) - Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke seit dem 1. Februar verpflichtet, ihm strafbare Inhalte zu melden, bis auf weiteres nicht vollstrecken. Das sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamt (BKA) dem "Redaktionsnetzwerk
[…] mehr