Berlin, 02.01.2024 (PresseBox) - Der für die Bemessung maßgebende Grundlohn, nach dem Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei sind, ist der arbeitsvertraglich vereinbarte laufende Arbeitslohn. Das hat der Bundesfinanzhof am 10. August 2023 entschieden. Die Details und die ...