
Kreuztal, 02.03.2026 (PresseBox) - Mit dem kommunalen Sondervermögen des Bundes und den ab 2026 geltenden neuen Vergaberegeln in Nordrhein-Westfalen stehen Kommunen und Bauwirtschaft vor weitreichenden strukturellen Veränderungen. Während zusätzliche Investitionsmittel grundsätzlich notwendig sind,
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