Utting, 26.02.2026 (lifePR) - Für den Verfall von Urlaubsansprüchen bei länger dauernder Krankheit gilt Folgendes: In solchen Fällen verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also regelmäßig am 31. März des übernächsten Jahres (so etwa das […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.