
Utting, 15.09.2025 (lifePR) - Häufig bieten Unternehmen eine Abfindung an, wenn Beschäftigte freiwillig gehen und auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Sie erkaufen sich damit schnelle Rechtssicherheit. Doch Vorsicht: Unterschreiben Angestellte einen Aufhebungsvertrag, sind in der Regel alle
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