Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag wird nach Zweifeln des niedersächsischen Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Der «Soli» wird danach ...

Kommentare

(2) k75765 · 08. Dezember 2009
soli muss auf jeder Verdienstbescheinung ausgewiesen werden, das kostet den Unternehmen Verwaltungsaufwand - also weg mit dem Soli
(1) Wieschen · 08. Dezember 2009
Schon traurig das man sich nach 20 Jahren noch immer keine Lösung dafür ausgedacht hat!
 
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