Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag wird nach Zweifeln des niedersächsischen Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Der «Soli» wird danach ...