Die Auszahlung der Einspeisevergütung für Betreiber privater Solaranlagen verzögert sich vielerorts erheblich, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt. In einigen Fällen müssen Betroffene über ein Jahr auf ihr Geld warten. Laut Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen sind ...

Kommentare

(20) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@17 Sorry, ich muss mich korrigieren, ich hab unaufmerksam gelesen. Du schriebst als Bezieher von Strom hast du den Vertrag nur mit der N-ergie, und zum Einspeisen musst du mit der N-Ergie Netz einen Vertrag haben, obwohl die N-Ergie Netz sowohl für die Versorgung mit als auch für die Einspeisung von Strom zuständig ist. Sorry für das Missverständnis. Damit ist es klar. Das ist natürlich dann aufwendig. Und zu 18: ich erinnere mich dunkel an die Argumentation. Danke.
(19) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@17 Aber den Vertrag hast du doch auch beim Bezug von Strom, egal von welchem Versorger, in Nürnberg mit N-ergie Netz. Warum braucht man für die Einspeisung einen eigenen Vertrag, das ist mein Punkt. Wir reden alle von Entbürokratisierung und dann? Ich stimme dir in einem Punkt zu: die Summen, um die es da geht für den Verbraucher, was die Einspeisung bei Balkonnetzwerken anbetrifft, sind wahrscheinlich wirklich vernachlässigbar, da geht es um Beträge im niedrigen einstelligen Eurobereich/Jahr.
(18) loads · 30. Juli 2025
@12 "Habeck wollte nicht..." - Ziel war es ja, die Inbetriebnahme von Steckersolargeräten so einfach wie möglich zu machen und tatsächlich musst du, außer einstecken und im Marktstammdatenregister eintragen, nichts tun. Auch die Zahlung einer (marginalen) Vergütung ist letztlich Bürokratie.
(17) loads · 30. Juli 2025
@15 Naja, ja und nein. Die Netzbetreiber sind eigene Firmen, die vielleicht unter dem gleichen Dach auch Stromanbieter sind. Hier in Nürnberg ist bspw. die N-Ergie Netz der Netzbetreiber, die N-Ergie der Versorger. Speist du ein, hast du mit der N-Ergie Netz einen neuen Vertrag, egal ob du bei der N-Ergie beziehst oder nicht. Kann man finden wie man will, so ist halt der Markt aufgebaut. Ist aber bspw. bei der Eisenbahn nicht anders.
(16) Sonnenwende · 30. Juli 2025
(2) schiedliche Akteure wären verstehe ich nicht warum das ein Gegenargument zu dem von mir in @11 geschilderten sein soll. Denn: die Lieferung des Stromes erfolgt ja auch über den Netzbetreiber. @14 Danke. Weißt du auch aus welchen Gründen Habeck das nicht wollte? Und welchen Deal gab es mit der Energieindustrie? Fängt an mich zu interessieren, das Thema.
(15) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@13 Mein Stromversorger ist der Netzbetreiber. Hier lohnt es sich nicht, nach dem Motto "Geiz ist geil" zu Billiganbietern zu gehen, weil das Gesamtpaket und der Service insgesamt viel besser sind. Als bei meiner Mutter neulich das Fernwärmeventil am Anschluss (Komplettvertrag Strom/Fernwärme)kaputt war waren am gleichen Tag noch Techniker da, haben es übergangsmäßig gerichtet bis das neue Ventil da war und das 3 Tage später ausgetauscht. Keine Zusatzkosten. Aber selbst wenn das unter- (2)
(14) jub-jub · 30. Juli 2025
@12 : Das war von Habeck politisch nicht so gewollt und Teil seines Deals mit der Energieindustrie.
(13) loads · 30. Juli 2025
@12 den eingespeisten Strom nimmt der Netzbetreiber ab, nicht der von dir gewählte Stromversorger
(12) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@11 Aber das muss man doch für die normale Jahresrechnung und das Ablesen vorher alles auch. Und das läuft doch überwiegend heute digital, also ich trage meinen Zählerstand direkt in meinen Account bei meinem Stromversorger ein und er stellt dann die Rechnung ein. Und wenn es dann eine Ablesung in zwei Richtungen ist, wo soll da der erhöhte Aufwand sein? Ist doch die gleiche Rechnung, mit einem Rechenschritt mehr, aber Differenzen sollten ja nun wirklich keine Arbeit sein in der digitalen Welt.
(11) loads · 30. Juli 2025
@5 man bekommt einen digitalen Zweirichtungszähler - klar, der Lieferzählerstand wird auch abgelesen, aber trotzdem, irgendwer muss ja eine Abrechnung erstellen, das Geld überweisen, das Dokument verschicken - das frisst die Erträge auf.
(10) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@9 Ach so. Ich hab mich damit noch nicht beschäftigt, ich hab schon seit Jahren eine andere Variante, die direkt in einen Stromspeicher läuft und nicht in das Netz. Da muss man nicht mal anmelden. An dem Speicher hängen dann z.B. Kühlschrank und Gefrierschrank, dafür reicht es im Sommer gerade mal so, im Winter sowieso nicht.
(9) Pontius · 30. Juli 2025
@8 dann muss man es anmelden. So sind die Regeln nun mal. Also anmelden muss man es generell, aber normal reicht halt eine einfache kostenfreie Onlinemeldung aus. Für den Rest muss man sowohl bei der Anmeldung als auch der Abrechnung Geld bezahlen.
(8) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@7 Naja, aber auch dann könnte der Versorger das ja verrechnen, wo soll da der erhöhte Aufwand sein? Abgelesen wird ja sowieso, dann wird halt beides abgelesen, und das plus vom Verbrauch abgezogen. Ich sehe da keinen erhöhten Aufwand.
(7) Pontius · 30. Juli 2025
@6 Smartmeter können es, denn sie werden ja auch bei normalen Solaranlagen auf dem Dach eingesetzt.
(6) Sonnenwende · 30. Juli 2025
@5 Ach so, das ist natürlich blöd. Wie zeigt der Stromzähler es denn dann an, @1 hat das ja beschrieben?
(5) Pontius · 30. Juli 2025
@4 Nur die ganz Alten laufen rückwärts, da bekommt man am Ende wirklich seine Stromkosten heraus. Die neueren Stromzähler haben eine Rücklaufsperre.
(4) Sonnenwende · 30. Juli 2025
Läuft der Stromzähler dann nicht rückwärts? Dann bekommt man dann doch indirekt was dafür, weil weniger vom entsprechenden Versorger zu einem anderen Zeitpunkt abgenommenen Verbrauch abgerechnet wird.
(3) loads · 30. Juli 2025
@1 ...was natürlich auch damit zu tun hat, dass das i.d.R. ein einstelliger Eurobetrag pro Jahr wäre, somit ist der Aufwand, das abzurechnen, unverhältnismäßig hoch (wohl höher, als die auszuzahlende Vergütung)
(2) Pontius · 30. Juli 2025
Dafür muss man auch keine Anmeldung machen, die ebenso kosten und Zeit frisst. Und selbst verbrauchten Strom aus der Solaranlage muss man mitnichten bezahlen @1
(1) jub-jub · 30. Juli 2025
Und wer ein Balkonkraftwerk hat, bekommt gar nichts für den eingespeisten Strom, obwohl der Stromzähler es anzeigt. Für verbrauchten Strom muß man allerdings voll zahlen.
 
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