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1: Lt. BMF sind das ja keine Zinsen, sondern eine "Verwahrgebühr" (damit hat es aus meiner Sicht sogar recht). Und das wären dann steuerrechtlich Werbungskosten, aber die sind seit 2009 im Sparerpauschbetrag mit enthalten. Der Verbraucher hat da also leider Pech, wohingegen Firmen das ganze tatsächlich als Betriebsausgaben absetzen können.