
Brüssel (dpa) - Von Begeisterung war in Brüssel keine Spur. Der «Lissabon-Vertrag» kann kommen, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Doch zugleich hat es Grenzen für die künftigen Befugnisse der EU gesetzt, das Europaparlament abgewatscht und die Rechte der deutschen
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