Freiberg, 15.07.2019 (PresseBox) - Grundsätzlich ist es die Pflicht des Verkäufers, Waren für den Versand so zu verpacken, dass unter gewöhnlichen Transportbedingungen kein Schaden entsteht. Um dieser Pflicht bestmöglich nachzugehen, sollten „klassische Transportschäden“ ebenfalls durch die ...

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