Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes stärkt ab dem 1. Dezember die Rechte von Internetanschluss-Inhabern. Ist die Internetverbindung zu Hause langsamer als mit dem Provider vereinbart, müssen Kunden nicht den kompletten Vertragspreis zahlen. Darauf weist die ...

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