
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Mobilfunkverträge müssen seit Dezember 2021 nach Ende der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sein. Die Angst, etwa ein weiteres Jahr im alten Tarif festzustecken, gehört also der Vergangenheit an. Wer diese «Freiheit» wirklich nutzen möchte, muss aber auch Nägel
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