(pressebox) Karlsruhe, 25.08.2015 - Nicht nur eine Versammlungsstätte muss sicher betrieben werden, sondern auch eine Webseite: Das Telemediengesetz (kurz: TMG) wurde dahingehend geändert, dass geschäftsmäßige Webseitenbetreiber nunmehr verpflichtet sind, ausreichende technisch-organisatorische ...

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