
(pressebox) Mörfelden-Walldorf, 17.05.2017 - Mit der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zum 1.01.2017 sind nun auch automatisierte externe Defibrillatoren (AED) STK pflichtig geworden. Betroffen sind die Geräte, welche bei Firmen, Vereinen, Behörden und Hilfsorganisationen vorgehalten
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