Köln (dpa) - Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. nimmt eine neue Wendung. Der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet, inzwischen bestehe gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden eine Wiedereinreisesperre. Das Ausländeramt Bochum habe diese erwirkt. Nach […] mehr

Kommentare

2Troll13. August 2018
Jetzt macht sich Deutschland einfach nur lächerlich. Jemanden zurückholen zu müssen, weil er noch nicht hätte abgeschoben werden dürfen, nur um ihn dann nach Abschluß des Verfahrens abschieben zu können, ist ja noch nachvollziehbar. Aber jemanden wieder zurückholen zu müssen aber zeitgleich dieser Person ein Wiedereinreiseverbot zu verhängen ist Idiotie.
1k29329513. August 2018
Wer von diesen Vollhonks trägt eingentlich die Kosten für das Verfahren, das sich bis vor das Bundesverfassungsgericht hinziehen wird? Erst das Bundesverfassungsgericht wird nämlich endgültig urteilen, dass Abschieungen unzulässig sind, wenn der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Dafür braucht an das BVerfG gar nicht, weil das rechtsstaatlicher Konsens sein müsste, aber weil Idioten nunmal gegen den Rechtsstat agiieren, braucht man das BVeerfG eben DOCH.