a) Gehört der Bewährungsquatsch mal rigoros unterbunden. Auf Kindesmissbrauch darf es keine Bewährung geben - nie und nirgends, in keinem Fall. Das gilt genauso für Vergewaltigung. b) brauchen wir eine Verjährung, die mit 21 oder gar erst mit 25 Jahren (Alter des Opfers) beginnt. c) und da hat @
1 Recht, schreckt keinen Täter die Strafhöhe ab sondern nur das Risiko aufzufliegen.