Hamburg (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen 30-Jährigen wegen zahlreicher Sexualstraftaten mithilfe sozialer Medien ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heißt. Das ...