Hamburg (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen 30-Jährigen wegen zahlreicher Sexualstraftaten mithilfe sozialer Medien ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heißt. Das ...

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