
Karlsruhe (dpa) - Ein Sexualtäter bleibt auf freiem Fuß. Das hat das Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Gutachter hatten den Ex-Häftling für gefährlich gehalten. Das Landgericht München hatte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung allerdings abgelehnt. Der BGH hat das Urteil nun überprüft
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