Washington (dpa) - Nach der Zustimmung des US-Parlaments zur Veröffentlichung der Ermittlungsakten im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat der Senat das Gesetz an das Weiße Haus weitergeleitet. Damit die Unterlagen tatsächlich offengelegt werden können, ist nun noch eine ...

Kommentare

(1) slowhand · 19. November um 17:21
>> So dürfen Informationen zurückgehalten oder geschwärzt werden, «wie beispielsweise personenbezogene Daten von Opfern und Materialien, die eine laufende Untersuchung des Bundes gefährden würden». Auch Inhalte, die die nationale Sicherheit gefährden und als geheim eingestuft werden, müssen damit nicht veröffentlicht werden. << Da werden dann die Neugierigen schwarz sehen.
 
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