Bonn (dpa) - Vor dem Bonner Landgericht hat heute der Prozess gegen einen 53-jährigen Mann begonnen. Er soll seine sechsjährige Nichte mit K.o.-Tropfen betäubt und missbraucht haben. Die Tropfen hatten das Kind bewusstlos gemacht. Es geriet in Atemnot und erstickte. Die Anklage wirft dem Mann ...

Kommentare

(6) dubberle · 13. November 2013
Vergleicht man die Strafmaße bei Eigentumsdelikten und bei Sexualdelikten, dann wird offensichtlich, daß Handlungsbedarf besteht.
(5) k293295 · 13. November 2013
@4: Da schließ ich mich Dir vorbehaltlos an. Opferwohl verursacht nun einmal Kosten. Viele sehen aber zunächst mal nur RACHE am Täter. Wenn das Opfer irgendwann dem Täter gegenüber stehen kann und sagen kann: "Du hast keine Macht mehr über mich und du wirst sie auch nie wieder haben", dann ist das wohl der größte Erfolg, den Therapie haben kann. Aber bis dain ist der Weg meist lang und beschwerlich.
(4) Stiltskin · 13. November 2013
@: Deine Argument, daß er aus dem Knast heraus wohl nie die Kosten einer Therapie für das mißbrauchte Kind wird bezahlen können, ist zwar richtig. Aber die Vorstellung, daß er eines Tages wieder in Freiheit ist und einer Beschäftigung nachgehen kann, ist (für mich) unerträglich, wie auch die Möglichkeit, daß das Kind, mitterweile erwachsen, eines Tages wieder ihrem Peiniger gegenüberstehen könnte. Wenn einer Gesellschaft das Wohl des Opfers wichtiger ist, sollte sie für diese Kosten aufkommen.
(3) k293295 · 13. November 2013
Er wars. Unter 10 Jahren kann er nicht davonkommen, aber der Staatsanwalt wird lebenlänglich mit Besonderer Schwere der Schuld fordern. Nicht zu vegessen ist aber bitte die überlebende Schwester, die auch von ihm mißbraucht wurde, und die den Rest ihres Lebens Therapie brauchen wird, deren Kosten der Dreckskerl im Knast leider nicht wieder reinwirtschaften kann. Keine Frage natürlich, daß er für lange Zeit in den Knast gehört.
(2) FichtenMoped · 13. November 2013
@1: Dein Entzetzen teile ich, zumal nur ein Bruchteil belkannt wird. Ich persönlich kenne mehrere Fälle in meinem Nekanntenkreis, Bei denen der Täter ungeschoren davon gekommen ist. Eine Erhöhung der Strafe bei Mord, sehe ich nicht so, sie müsste nur nicht so oft gemildert werden. Die Strafe für Totschlag kann meinetwegen auf 15 Jahre erhöht werden oder auch 20 vor allem für einschlägig bekannte Intensivtäter.
(1) Stiltskin · 13. November 2013
Ich bin jedes mal aufs neue entsetzt, wenn wieder eine Meldung über sexuellen Mißbrauch, oder wie in diesem Fall sogar als Folge des Mißbrauches, von einem Tötungsdelikt in den Medien steht. Auch wenn ich strikt gegen Strafen bin, die aus einer bestimmten Ecke kommen, so bin ich jedoch dafür, daß die Strafen für alle Delikte, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, drastisch erhöht werden. Die einzige Ausnahme die ich hier gelten lasse, ist eine erwiesene Notwehr.
 
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