Chemnitz (dts) - Nach den Protesten in Chemnitz hat die Polizei inzwischen sechs Tatverdächtige identifiziert, die den "Hitlergruß" gezeigt haben sollen. Das teilte die Polizei am Mittwochabend mit. Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Sachsen streben eine schnelle Bearbeitung der […] mehr

Kommentare

3Troll05. September 2018
@1 Das ist §130 Abs. 4 StGB. Verherrlichung von NS-Gedankengut kann bis zu 3 Jahre Haft zur Folge haben.
2HansDampf4905. September 2018
@1 StGB § 86a und StGB §130. Natürlich eine Straftat.
1Platon99905. September 2018
Was kostet so ein Hitlergruß juristisch? Ist das überhaupt eine Straftat oder geht das als Ordnungswidrigkeit durch?