Celle (dpa) - Für die Messerattacke auf einen Polizisten im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat hat das Oberlandesgericht Celle die 16-jährige Safia S. zu sechs Jahren Haft verurteilt. Den Angriff auf den Beamten vor knapp einem Jahr wertete das Gericht als versuchten Mord und Unterstützung […] mehr

Kommentare

7k42467626. Januar 2017
@4 natürlich ist die höchststrafe beim versuch nicht per se ausgeschlossen, wird aber in aller regel nicht mehr ausgesprochen, wenn die tat "unvollendet" blieb. @5 und wie definierst du bitteschön hassverbrechen? ständig wird überall von hass geschrieben, dabei geht es meist nur um abneigung. von der amerikanisierung des rechtssystems hierzulande halte ich absolut gar nichts.
6Leoric26. Januar 2017
@5 : Ich finde dazu sind die Straffmasse da. Wenn jemand aus Hass tötet ist es meines Erachtens nicht niederträchtiger als wenn er z.B. aus reinem Spass tötet. Genau deswegen gibt es das Strafmass, damit die Schuld individuell gewichtet werden kann und nicht nach einer Schablone, die vorgibt, was wie zu beurteilen ist.
5Lady_Clarissa26. Januar 2017
Wir sollten endlich den Tatbestand des Hassverbrechens einführen und das bedeutet dann eine automatische Verdopplung der Strafe und erst nach einem Positivgutachten eine überwachte Freilassung.
4Leoric26. Januar 2017
@3 : Missglückter Versuch schliesst die Höchststrafe meines Wissens per se nicht aus. Wir reden hier von (versuchtem) Mord und Terrorismus. Das niederträchtige Motiv, die Kaltblütigkeit und das Gefahrenpotential würde m.E. durchaus aus spezial- und sozialpräventiver Sicht eine Strafe zumindest nahe der Höchsttrafe erlauben.
3k42467626. Januar 2017
@2 welche strafe hättest du denn angemessen gefunden? bedenke, daß im jugendstrafrecht maximal 10 jahre verhängt werden können und da das opfer ja noch lebt, fällt die höchststrafe schon mal aus.
2Leoric26. Januar 2017
@1 : Ich finde die Strafe zu gering. Aber eine anständige und konsequente Verteidigung ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsstaates. Die Verteidigung dafür zu kritisieren ihre Arbeit so zu machen, wie es von unserem System richtigerweise vorgesehen ist, ist falsch.
1aladin2526. Januar 2017
Schlimm, dass die Verteidigung für solche Verbrecher noch Revision einlegen will. Diese Göre hätte neben der Haftstrafe noch eine gehörige Tracht Prügel verdient.