Frankfurt (dpa) - Der algerische Homosexuelle Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari wird in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt mitteilte, lehnte es die Klage des 35-Jährigen gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags durch das Bundesamt für Migration und […] mehr

Kommentare

17allie30. August 2022
@12,13 Die Klageschrift habe ich natürlich nicht gelesen aber ich würde mich viel eher auf die Inhaftierungen konzentrieren.
16allie30. August 2022
@12,13 Ich habe ja kein Problem mit seinem Antrag. Die Situation in Algerien ist mir bestens bekannt. Der Titel irritiert mich nur. Wenn man den Titel so liest, denkt man eher, dass die Tatsache des Schwulseins das Problem ist und nicht der gewöhnliche Umgang mit Homosexuellen in Algerien. Und in solchen Klagen sollen nach meiner Erfahrung immer die schwerwiegendsten Folgen im Vordergrund stehen. Dem Artikel nach habe ich den Eindruck, dass das soziale Leben viel zu viel nach vorne rückte.
15wimola30. August 2022
2) Ich zitiere mal kurz: "„Wer sich einer homosexuellen Handlung schuldig macht, wird mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 500 bis 2.000 DA bestraft. Ist einer der Täter 18 Jahre minderjährig, kann die Strafe für den Erwachsenen auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 DA erhöht werden. " - Warum das im Prozess unberücksichtigt bleibt, erklärt sich mir nicht.
14k29329530. August 2022
@12 : Er kann in Algerien nicht nur nicht nach seinen Vorstellungen leben. Wenn er dort auf der Straße mit einem anderen Mann auch nur Händchen hält, landet er sofort im Knast, der in Algerien eher übelsten Verliesen aus unserem hiesigen Mittelalter gleicht.
13wimola30. August 2022
@12 ) Das klingt bei Dir so, als ob es nur um reine Äußerlichkeiten, wie Händchenhalten in der Öffentlichkeit, die ja auch bei heterosexuellen Paaren verpönt sind, ginge. So ist es aber nicht. Das Strafgesetzbuch von Algerien, Art. 333, 338 sieht dafür imho erhebliche Strafen vor.<link> - 2) Warum das im Prozess unberücksichtigt bleibt, erklärt sich mir nicht.
12allie30. August 2022
@6 Mein Einwand konzertierte sich auf den Titel. „Schwul“ zu sein ist keine Eigenschaft sondern eine Tatsache. Er hat Asyl nicht beantragt, weil er Schwul ist, sondern weil er als Schwuler in Algerien nicht nach seinen Vorstellungen leben kann.
11CharlyZM25. August 2022
Manchmal verstehe ich auch nicht so einiges. Vielleicht kann er ja doch bleiben, ich wünsche es mir für ihn, das er nicht abgeschoben wird. Viel Glück
10k29329525. August 2022
@9 : Blödsinn! Natürlich weiß ich, dass gut integrierte abgeschoben werden - dafür hat insbesondere Seehofer ja bestens gesorgt, aber schon Schäuble hat sich da eifrig gezeigt. Was zur Hölle haben deine Mörder und Vergewaltiger aus @4 mit Sozialflüchtlingen zu tun? Sozialflüchtlinge sind bestens integrierbar, weil sie ihre soziale Situation verbessern wollen. Die kommen NICHT zum Schmarotzen her. Und sie werden weder hofiert noch belohnt sondern nach Amtsschimmelkräften schikaniert, drangsaliert.
9gunty25. August 2022
@8 Was Du nicht verstehst, ist das gut integrierte abgeschoben werden und Sozialflüchtlinge hier hofiert und belohnt werden!
8k29329524. August 2022
@4 : Ja, weil wer in Deutschland Straftaten begeht, in Deutschland eingeknastet gehört. Sonst plärrst du nämlich rum, dass Mörder und Vergewaltiger nicht bestraft werden.
7BranVan24. August 2022
Man müsste die Begründungen sehen. Eine endgültige Meinung habe ich nicht. Es kann durchaus sein, dass ein Aktivist in Algerien verfolgt wird. Das könnte ein Asylgrund sein. Und @1 ja natürlich zahlen wir das Verfahren. Wir sind ein Rechtsstaat bei dem alle vor dem Gesetz gleich sind.
6tastenkoenig24. August 2022
@3 : Verstehe den Einwand nicht. Dass er schwuler Aktivist ist und die daraus resultierende Verfolgung in seinem Heimatland ist doch der Grund, warum er um Asyl nachsucht.
5oberhoschi24. August 2022
@1 : wenn das deine einzige Sorge ist.
4gunty24. August 2022
Dafür dürfen Vergewaltiger und Mörder hier bleiben!
3allie23. August 2022
„Schwuler aus Algerien“. Ein sexistischer Titel ohne Grund. Inhaltlich liefert der Artikel keinen Grund dazu.
2Pomponius23. August 2022
Richter können für Fehlurteile nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sie haben quasi Narrenfreiheit.
1ausiman123. August 2022
Und wer zahlt diese Verfahren , der Deutsche Steuerzahler ?