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"Menschen, die nach 30 Jahren im Beruf arbeitslos werden, dürfen nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs nicht in Hartz IV fallen, sondern müssen besser gestellt werden" "Dazu gehöre auch die Erhöhung des Schonvermögens" So wie sich das anhört muss ich dir Recht geben. Hört sich alles eher an wie die Millionste Korrektur mit anderem Namen.