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Die Untersuchungshaft bezieht sich allein auf die Fluchtgefahr. Der Betreiber ist französischer Staatsbürger. Er könnte einfach zurück nach Frankreich gehen. Wie in anderen Medien zu lesen war, würde Frankreich einer Auslieferung an die Schweiz vermutlich nicht zustimmen, damit könnte er sich einem Gerichtsverfahren und ggf. einer Strafverfolgung entziehen.