Berlin (dpa) - Schwarzfahren in Bussen und Bahnen soll bald teurer werden. Ein «erhöhtes Beförderungsentgelt» von 60 Euro statt der bisherigen 40 Euro soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Das sieht ein Antrag Bayerns für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag vor, dem der Verkehrsausschuss ...

Kommentare

(18) k408300 · 23. November 2014
man sollte kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen dürfen - aber hallo, dann kauft ja keiner mehr ein Auto
(17) k441184 · 22. November 2014
Ach wos mir grad auffällt: Das "erhöhte Beförderungsentgelt" ist keine Strafe im rechtlichen Sinne. Es ist nichtmal ein Bußgeld. Es ist rechtlich der Preis für eine Dienstleistung (auch wenns komisch klingt). Ansonsten würden die Entgelte auch von Behörden und nicht von Inkassobüros eingetrieben werden. Die Straftat dazu lautet "Erschleichen von Leistungen" und hat mit dem erhöhten Beförderungsentgelt über das wir hier reden nichts zu tun.
(16) k441184 · 22. November 2014
Wie ich sagte: Ich glaube, dass es das Urteil gibt. Aber ich bin mir auch sicher, dass Du die Begründung falsch verstanden/in Erinnerung hast. Eltern haften nur bei grober Fahrlässigkeit. Es ist auch nicht meine Auslegung der Rechtsprechung sondern es ist die Rechtsprechung die ich darlegte. Ich kann Dir ja nicht zwingen mir zu glauben (ist mir ja im Prinzip auch egal), wenn Du magst kannst Du es aber recherchieren und wirst irgendwann merken, dass Du nicht ganz richtig liegst grade.
(15) itguru · 22. November 2014
@13: Das Urteil gibt es....suche selbst. Es kommt aus Essen an der Ruhr. Die Argumentation zum Urteil weiß ich nicht mehr, allerdings zeigt es doch auf, das Eltern für Ihre Kinder haften, wenn diese Straftaten begehen, die jedem als solche einleuchten. PS:Ob ich groß oder klein schreibe, Hauptsache Du kapierst, das Deine Auslegung der Rechtssprechung nicht die einzig wahre ist.
(14) k441184 · 22. November 2014
Eltern haften nur wenn sie grob fahrlässig gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen. Das wäre etwa dann der Fall wenn sie dem Kind sagten: "Fahr ruhig schwarz, Du musst es sowieso nicht zahlen!". Minderjährige aber können laut Gesetz keine wirksame Willenserklärung zu einem Vertrag außerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten abgeben. 60 Euro für eine Fahrt betreffen dies definitv. Das ist es was ich meinte. Ich meinte nicht, dass Minderjährige schwarzfahren sollen und würde das auch keinem raten.
(13) k441184 · 22. November 2014
@12 Also das ist definitiv völliger Unsinn. Eltern haften nicht für ihre Kinder, auch nicht wenns ab und zu mal auf Baustellenschildern steht. Das hat mit Sicehrheit auch kein Richter mit der Argumentation entschieden. Wenns so ein Urteil gibt hat der Richter auf grobe Fahrlässigkeit der Eltern entschieden. PS: Deine Meinung wird dadurch nicht wahrer und meine unwahrer, dass Du Dinge groß schreibst. Auch nicht dadurch, dass sie Dir logischer erscheinen.
(12) itguru · 22. November 2014
@11: Dann google einmal, oder zumindest im WAZ-Archiv müßte es noch zu finden sein. In Essen waren Eltern auch so dreist sich gegen die Strafgebühren Ihres Sohnes wehren zu wollen. Es kam vor Gericht. Und NEIN, DU HAST kein Recht, zumindest haben die Eltern zahlen müssen, denn der Richter argumentierte so (soweit ich es in Erinnerung habe): Wenn die Kinder nicht wissen was Recht ist müssen die Eltern zahlen. Man kann ja auch nicht einfach ein Fahrrad klauen und fahren, weil andere fahren.
(11) k441184 · 22. November 2014
@10 Gut gekotzt! Ich gebs auf... Du hast recht. Womit auch immer da Du ja grade meiner Argumentation zu 99,9% zugestimmt hast.
(10) Sternensammler · 22. November 2014
Konkludentes Handeln beim Einsteigen oder an der Supermarktkasse gut und schön, aber was du da in Bezug aufs Schwarzfahren schwafelst ist Unsinn und nicht mehr du möchtegern Jurist, gar nix hast du :)
(9) k441184 · 22. November 2014
@8 Dann googel mal "konkludentes Handeln" und ansonsten halte Dich einfach an den Grundsatz von Dieter Nuhr. Den kannste auch googeln... Es geht auch nicht darum was ich unter Recht verstehe sondern was geltendes Recht ist. Ganz nebenbei habe ich nicht gesagt, dass ich Jugendlichen das so sagen würde um ihnen nen Freifahrtschein fürs Schwarzfahren zu geben. Ich habe nur die rechtliche Seite beleuchtet von der ich.. sorry... mehr Ahnung habe als Du.
(8) Sternensammler · 22. November 2014
Offensichtlich eben nicht. Und wenn du wenn du mit der Passage "Wenn die jungen Leute oder deren gesetzl. Vertreter sich endlich mal über ihre Rechte informieren würden, könnte diese Tariferhöhung zu einem Eigentor werden." zum Ausdruck bringen wolltest was DU unter "Recht" verstehst kann ich nur hoffen dass du keine Kinder erziehst, erzogen hast oder je erziehen wirst.
(7) k441184 · 22. November 2014
@5 Wenn das mir galt: Ja
(6) k344391 · 22. November 2014
Oha... 60 Euro... sehr abschreckend... als würden die die Schwarzfahren die 20 Euro potentiellen Mehrkosten auch nur im geringsten jucken.
(5) Sternensammler · 22. November 2014
Du weißt schon wie ein Vertrag zu Stande kommt ne?
(4) k136403 · 22. November 2014
Es gibt auch genug volljährige die sich um den Kartenkauf drücken, habe ich mal in Erfurt erlebt. Da steigt eine 5 köpfige Gruppe Erwachsener ( 30-35 jährige) ein und rätselt so lange am Automaten rum bis Sie an der Zielhaltestelle ankamen und stiegen ohne zu Bezahlen wieder aus, so geht es auch nicht und das gehört bestraft, fertig! Ich bin nicht aus Erfurt und konnte auch mit dem Gerät umgehen. Die Ehrlichen werden dann mit Tariferhöhungen bestraft.
(3) k441184 · 22. November 2014
@2 Ich weiß. Das ändert aber nichts an dem was ich schrieb. Wenn die jungen Leute oder deren gesetzl. Vertreter sich endlich mal über ihre Rechte informieren würden, könnte diese Tariferhöhung (was anderes ist es rechtlich nicht) zu einem Eigentor werden.
(2) itguru · 22. November 2014
@1: Bei uns im VRR-Bereich wurde es schon fix für (ab 1.1.2015) von verschiedenen Betrieben angekündigt.
(1) k441184 · 22. November 2014
Ich habs schonmal gesagt: "Erhöhte Beförderungsentgelte" sind rechtlich ein normaler Dienstleistungsvertrag zwischen Kunden und Unternehmen. Wenn ein nicht volljähriger einen solchen Vertrag für 40, und dann erst recht für 60 Euro eingeht ist er schwebend unwirksam, kann von den Erziehungsberechtigten nachträglich widerrufen werden und wird niemals zur Vollstreckung/Titulierung gelangen. Das würde kein Bahnbetrieb/Inkasso jemals versuchen weil sie keinen Präzedenzfall schaffen wollen.
 
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