Berlin (dts) - Rund ein Jahr nach dem Feuertod einer schwangeren 19-Jährigen in Berlin sind zwei junge Männer des Mordes schuldig gesprochen und zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin, das eine besondere Schwere der Schuld feststellte, verurteilte die beiden 20-jährigen […] mehr

Kommentare

17schnuppelchen19. Februar 2016
@16 da gebe ich dir recht. Ich wüsste nicht was ich machen würde wenn das meine Tochter gewesen wäre.
16Brutus7019. Februar 2016
@15 Vollends zustimme, auch wenn das Opfer dadurch nicht wieder lebendig wird, aber solche Gestalten haben in gleichem Maße ihr Recht auf Leben verwirkt. Im übrigen sollten sich die Anwälte der Täter schämen die vor laufender Kamera eine besondere Grausamkeit der Tat bestreiten und das Urteil für zu hart halten. Wie die wohl reden würden wenn deren eigenes Kind das Opfer gewesen wäre....
15schnuppelchen19. Februar 2016
schade das es bei uns nicht die todesstrafe gibt, die beiden hätten es verdient.
14Fire-and-forget19. Februar 2016
@13 Mensch, eine Nachfrage und nicht Infragestellung ;). Wundern würde es mich trotzdem immern noch. Zudem Du ja noch Dein comment editiert hattes. Aber ist egal, das Urteil steht ja bereits.
13Hannah19. Februar 2016
@12 : Ja, nee, is klar. "Das ist eine Annahme, oder?" kennzeichnet üblicherweise ein "sich wundern" und keine Frage.
12Fire-and-forget19. Februar 2016
@11 Habe es nicht in Frage gestellt, habe mich einfach nur stark gewundert, den Umständen der Tat entsprechend ;)
11Hannah19. Februar 2016
@10 : GIDF! <link> Zitat: 15 Jahre Haft sind das Höchstmaß nach Jugendstrafrecht - dies hatte die Staatsanwaltschaft für beide gefordert. Das Gericht blieb mit seinem Urteil etwas darunter - stellte aber die besondere Schwere der Schuld fest.
10Fire-and-forget19. Februar 2016
@9 Aha, erstmal danke, zweitens 19 Jahre alt und noch "eventuell" als Jugendlicher eingestuft ? Ist ja nur eine Annahme, dass das Jugendstraftrecht angewand wurde, oder?
9Perlini19. Februar 2016
@6 19jährige (zur Tatzeit). Und da greift auch das Jugendstrafrecht.
8Hannah19. Februar 2016
@7 : Ich habe die Gesetze nicht gemacht, also frag mich nicht. Meines Wissens nach soll mit der Jugendstrafe berücksichtigt werden, dass man als Jugendlicher (und manche 20jährige sind noch wie Kinder) eben anders handelt und denkt als als Erwachsener. @6 : Was ist dein Problem? Jugendstrafe geht bis 20, wobei der Tatzeitpunkt zählt, da waren sie also 19 (oder 18). Oder dass nicht die Höchststrafe genommen wurde? Du kannst ja die Urteilsbegründung lesen, wenn sie rauskommt in ein paar Monaten.
7k1759519. Februar 2016
@5 Eben. Rechte wie Erwachsene, aber Verantwortung für mörderische Straftaten wie Jugendliche?
6Fire-and-forget19. Februar 2016
@5 Das würde mich aber bei zwei Zwanzigjährigen plus Vorstrafe aber wundern. Aber es scheint ja nichts unmöglich zu sein ;)
5Hannah19. Februar 2016
@3 : Es wurde vermutlich Jugendstrafrecht angewendet. <link> Bei Mord ist im Jugendstrafrecht 15 Jahre die Höchststrafe.
4Fire-and-forget19. Februar 2016
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliches Paar Schuhe. Ich hoffe der Vater der Getöteten kann mit den 14 Jahren leben. Den zwei Tätern wäre es zu wünschen ;) Edit, wer jibt hier denn een Minus? Wahrscheinlich ein Kinderloser. Wenn der Vater nicht damit leben kann, hat er 14 Jahre Vorbereitungszeit. Daher hoffe ich, dass der Vater es für angemessen hält.
3k1759519. Februar 2016
Echtes "Lebenslang" fände ich angemessen, insbesondere bei Feststellung einer "besonderen Schwere der Schuld". Es ist auch merkwürdeig, dass Verbrecher, die alle Rechte eines Erwachsenen haben, wie wählen zu gehen, zu heiraten, Auto zu fahren, zum Militär zu gehen etc. wie Jugendliche behandelt werden. Mord ist kein Jugendstreich!
2Perlini19. Februar 2016
14 Jahre Knast sind lächerlich? Manche Leute haben eine seltsame Vorstellung von Zeit und Freiheit.
1Lady_Clarissa19. Februar 2016
Für de facto eines Doppelmordes oder zumindest Mord und Abtreibung nur lächerliche 14 Jahre? Das ist doch nicht normal! Ach so man schließt schon wieder die Kommentarfunktion, Alles klar.