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: Ich habe die Gesetze nicht gemacht, also frag mich nicht. Meines Wissens nach soll mit der Jugendstrafe berücksichtigt werden, dass man als Jugendlicher (und manche 20jährige sind noch wie Kinder) eben anders handelt und denkt als als Erwachsener. @
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: Was ist dein Problem? Jugendstrafe geht bis 20, wobei der Tatzeitpunkt zählt, da waren sie also 19 (oder 18). Oder dass nicht die Höchststrafe genommen wurde? Du kannst ja die Urteilsbegründung lesen, wenn sie rauskommt in ein paar Monaten.