@
18 das ist ja das, was ich meine, die Rechtsprechung hat sich da in den letzen Jahren gewandelt. Das ist aber nicht das, was urprünglich beabsichtigt war und vor ein paar Jahren auch noch ganz anders gehandhabt wurde.
und @
19 ich gebe dir recht. Es kann nicht sein, daß sich ein 13jähriger alles erlauben darf in dem Wissen, daß ihm nichts passieren kann. Wenigstens geringe erzieherische Maßnahmen sollten verhängt werden können. Von mir aus maximal ein paar Wochen Dauerarrest.