Arnsberg (dpa) - Die 79-Jährige, die seit Jahren einen katholischen Priester im Sauerland stalkt, verbirgt den Kopf unter einem schwarzen Schlapphut, als sie den Gerichtssaal betritt. Während der Verhandlung vor dem Landgericht Arnsberg nutzt sie auch eine rote Samtmütze, um ihr Gesicht vor den […] mehr

Kommentare

6wimola17. Februar 2022
@1 ) Das solltest Du ggf. noch einmal überdenken. Natürlich hat diese Ausnahme eine Berechtigung. - Hier geht es nicht darum, ob man sich selbst wissentlich in einen Zustand begibt, der Handlungen beeinträchtigt, sondern um einen kranken Menschen.
5Emelyberti17. Februar 2022
@3 Das glaube ich nicht,weil die in ihrem Wahn so gefangen ist,da hat nichts anderes Platz.Der muss wirklich warten bis die"Dame"nicht mehr kann.Allerdings gibt es hier schon seltsame Gesetze die man auch mal ins Blickfeld nehmen sollte.
4commerz16. Februar 2022
eine interessantes Urteil, die Nachvollziehbarkeit fällt mir schwer.
3bigbengel16. Februar 2022
Klapse wäre eher angebracht. Was ist wenn sie in ein paar Monaten den Priester absticht weil sie zu dem Schluss kommt dass sie nie eine Chance haben wird?
2Mf8760016. Februar 2022
och nett so kann sie sich alles erlauben..
1deBlocki16. Februar 2022
Wieder mal ein Beispiel dafür, dass Unzurechnungsfähigkeit abgeschafft werden sollte.