Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten. Das Gericht hält die […] mehr

Kommentare

18Pontius15. März 2025
Arme unterdrückte Minderheiten - aber wie kluk sind denn AfD-Wähler*innen, wenn alle anderen Parteien eine Zusammenarbeit mit der Partei im Vorfeld ausgeschlossen haben? Selbstgewähltes Mitleid kann man da ja nicht erwarten.
17Dr_Feelgood_Jr15. März 2025
@15 entschuldige bitte, dass ich das überlesen habe.
16truck67614. März 2025
Köstlich!! 🤣😄🤣😄
15Spyderman14. März 2025
@14 falsch ---->alle Wähler der Linken ,des BSW oder auch der AFD "Die Wähler"
14Dr_Feelgood_Jr14. März 2025
@13 Danke für die Antwort. Die AfD ist also eine unterdrückte Minderheit, habe ich dich richtig verstanden?
13Spyderman14. März 2025
@12 ja zum Beispiel alle Wähler der Linken ,des BSW oder auch der AFD
12Dr_Feelgood_Jr14. März 2025
@6 Könntest du deine Aussage einmal anhand einer - unterdrückten - Minderheit, sagen wir mal: in Deutschland, näher erklären?
11thrasea14. März 2025
Entscheidungen sollen das denn sein und auf welcher Rechtsgrundlage? Und warum ziehst du schon wieder in Zweifel, dass für alle die gleichen Maßstäbe gelten? Soweit mir bekannt ist, hat es keine andere Entscheidung egal nach welchen Maßstäben zur Konstituierung eines neuen Bundestags gegeben und ebenso wenig eine Entscheidung zur Legitimität eines scheidenden Bundestages.
10thrasea14. März 2025
der Mitglieder des Bundestages dessen Einberufung, ist die Bundestagspräsidentin hierzu nach Art. 39 Abs. 3 Satz 3 GG verpflichtet." So, der neue Bundestag hat aber keine frühere Sitzung beantragt. Auch wenn es dir nicht gefällt, das Vorgehen entspricht unserer Verfassung. Genau so hat es die große Mehrzahl an Verfassungsrechtlern vorher eingeschätzt. Du dagegen siehst wohl nicht das Grundgesetz oder andere Gesetze als Bewertungsgrundlage, sondern frühere Entscheidungen des BVerfG? Welche
9thrasea14. März 2025
@7 Das BVerfG: "Die Anträge sind unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Eine solche ist hier auch nicht pflichtwidrig. Denn beantragt ein Drittel
8Net-player14. März 2025
(2) den gleichen Maßstäben geht. Aber man wird sehen wie die weiteren Klagen ausgehen, kommt ja auch oft drauf an worauf die sich beziehen.
7Net-player14. März 2025
@5 ja, nur steht im GG nicht das der neue Bundestag erst am 25.3. zusammen treten darf, sondern da spätestens. Das heißt wenn es ernsthaft gewollt wäre, könnte der neu gewählten Bundestag auch eher zusammen treten. Also von daher ist die Entscheidung so eine Sache und nicht so eindeutig wie es hier immer dargelegt wird. Und im Vergleich zu frührer Entscheidungen des Verfassungsgericht was zukünftige Generationen betrifft, mehr als eine 180 Grad Wende, daran sieht man schon, das es nicht immer
6Spyderman14. März 2025
@3 tja so ist das und das schon seit Ewigkeiten ,Minderheiten werden unterdrückt und ihre Meinung so lange kaputt geredet bis es auch die Minderheiten selbst glauben
5truck67614. März 2025
"Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet." - Für mich ist das eine klare Angabe im GG, und das hat Karlsruhe jetzt bestätigt. Und der neue Bundestag tritt am 25. März erst zusammen.
4thrasea14. März 2025
@3 Oh danke, den Satz kann ich nur zurück spiegeln: Ich finde es immer wieder erschreckend (nicht amüsant!), wie schnell du versuchst, Entscheidungen in irgendwelche Schubladen zu stecken, nur um es nicht zwangsläufig objektiv offen zu betrachten. Deine gefühlten Wahrheiten sind leider meilenweit von sachlich und objektiv entfernt.
3Net-player14. März 2025
@2 ja das kann man sehen wie man will. Finde es immer wieder amüsant, wie schnell du versuchst Aussagen in irgendwelche Schubladen zu stecken, nur um es nicht zwangsläufig objektiv offen zu betrachten. Das bedeutet nicht das man unterschiedlicher Meinung sein kann, aber dazu muss man andere nicht immer gleich in irgendeine Ecke stellen, so mal mittlerweile auch bekannt ist, das manches was mal z.B. Verschwörungstheorien waren sich dann doch als wahr herausgestellt hat. Also lieber Sachlich
2thrasea14. März 2025
@1 Richtig. Wenn die große Mehrheit an Verfassungsexpertïnnen der Meinung ist, dass der alte Bundestag noch voll beschlussfähig ist, braucht man sich nicht wundern, wenn die Entscheidung des BVerfG auch dementsprechend ausfällt. Alternativ – je nach persönlicher Neigung – kann man sich in seinen Verschwörungsmythen bestätigt sehen, dass bestimmte Parteien immer benachteiligt, andere Parteien immer bevorzugt werden...
1Net-player14. März 2025
Wundert mich gar nicht, bestimmte Entscheidungen sind irgendwie meist vorher absehbar.