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ja, nur steht im GG nicht das der neue Bundestag erst am 25.3. zusammen treten darf, sondern da spätestens. Das heißt wenn es ernsthaft gewollt wäre, könnte der neu gewählten Bundestag auch eher zusammen treten. Also von daher ist die Entscheidung so eine Sache und nicht so eindeutig wie es hier immer dargelegt wird. Und im Vergleich zu frührer Entscheidungen des Verfassungsgericht was zukünftige Generationen betrifft, mehr als eine 180 Grad Wende, daran sieht man schon, das es nicht immer