Berlin (dpa) - Der ausufernden Verschuldung des Staates wird ein Riegel vorgeschoben: Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen haben sich Bund und Länder endgültig auf eine strikte Schuldenbremse verpflichtet. Der Bundesrat billigte am Freitag mehrheitlich die Grundgesetzänderung. Sie verbietet den ...

Kommentare

(5) TILK · 12. Juni 2009
@2: Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung reicht bei korrekter Auslegung auch komplett aus um gewisse Machtergreifungen durch den Reichspräsidenten zu verhindern. ;)
(4) newilu · 12. Juni 2009
Ob die Herren und Damen Politiker es in das Grungesetz schreiben oder es auf einer Klo Rolle verewigen, das Prinzip ist das gleiche, es wird weiter abgerissen und drauf geschissen!
(3) TomboVanBohm · 12. Juni 2009
was richtig krank ist, das datum wann das ins grundgesetz eingetragen wird ^^ bis dahin sind wir schon längst tot oder pleite, oder beides xD ^^
(2) frlan · 12. Juni 2009
Art. 115 GG reicht doch bei korrekter Auslegung komplett aus und hat sine sinnvolle Richtung.
(1) k4286 · 12. Juni 2009
Witz des Tages "Schuldenbremse" Ha Ha Ha ich kann mich nicht mehr bremsen vor lachen...
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News