Düsseldorf, 14.01.2026 (lifePR) - Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die  SCHUFA  erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine […] mehr

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