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Abgeltungssteuer=Kapitalertrag ssteuer. Und für die gilt, was ich gesagt habe. Noch. Für die Zukunft hat Olaf allerdings andere Pläne. Die Pauschalabgeltung erfolgt direkt nach Ertrag, aber den gegenüber dem persönlichen Steuersatz erhöhten Satz kann man sich dann - Verfahren habe ich beschrieben - nachher zurückholen, falls der persönliche EStG-Satz niedriger ist. @
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Du kannst es drehen, wie Du willst - wir sind ein Hochsteuerland.