@
8
selbstverständlich habe ich das. Die Kommentare von @
4
und @
5
basieren ja alle auf deiner ersten Aussage "Niemand muss ein Messer draußen mit sich rum tragen ..." Insofern, insbesondere mit Blick auf die Ausnahmen aus deinem Link, war der Widerspruch von @
2
durchaus berechtigt und sollte nicht mit einem LOL verunglimpft werden. Das eingangs beschriebene Verbot bestätigt die Aussagen von @
4
,
5
und bei den Ausnahmen sehe ich nichts, was den Aussagen der beiden anderen Kommentatoren widerspricht.