Rollentausch im Duell: Wer war hier der Herausforderer? Olaf Scholz oder Friedrich Merz – wer hat den besseren Plan für Deutschland? Wer überzeugt die Wähler? Wer macht die entscheidende Figur? Normalerweise ist ein TV-Duell eine Frage der Rollenverteilung: Der Kanzler verteidigt seine Bilanz, der ...

Kommentare

(16) W_A_H · 12. Februar um 17:32
@15 ich würde eher sagen er hat ganz bewusst die Wahrheit nicht erwähnt um eine gewisse Wählergruppe zur CDU zu bringen Also so wie Scholz von einer Verbesserung der Zahlen redet und Monate vergleicht und nicht Jahre
(15) Sonnenwende · 12. Februar um 17:30
@12,13 mit anderen Worten, Herr Merz war wieder mal desinformativ unterwegs. Ist ja nicht das erste Mal.
(14) W_A_H · 12. Februar um 16:29
Schon echt traurig, aber damit fangen die Parteien Leute und dann wundern die sich, wieso es ganz anders läuft. <link> Hab ich mir gestern angeschaut. Nicht mal die Wahlsoftware haben Sie bis jetzt hinbekommen.
(13) W_A_H · 12. Februar um 16:15
@12 Also geht es eigentlich nur um den Beistand, da ein Grundrecht "entzogen" ist durch die Haft ohne Straftat. Also geht es um eine ganz andere Sache bei der Regelung. Da sehe ich die Aussage dann schon viel schwieriger. Vor Allem, weil ja gerne schnell abgeschoben wird, da eigentlich bekannt ist, was mit den Menschen im Ursprungsland passiert, Nur in dem Fall, den ich meinte, würde ich sagen kein neuen Anwalt, aber hier sieht es ganz anders aus. Das Gesetz macht hier ja eine Ausnahme!
(12) tastenkoenig · 12. Februar um 16:09
Hier eine Info von der Bundesrechtsanwaltskammer anlässlich der Einführung dieser Regelung: <link>
(11) W_A_H · 12. Februar um 15:55
@10 Ich seh das nach den zwei Links so. Die Beiden haben sich vorbereitet und Ihre Schubladentexte runtergeredet und dabei nicht ganz auf die Situation und Wahrheit geachtet. Dadurch wird der Wähler voll in die Irre geführt. Scholz sagt weniger Anträge im Januar und dann meint er im Vergleich zu dem Einzelmonat Januar 2024, so sieht das Keiner. Merz dafür nimmt bei Zahlen gerne alle möglichen Gruppen zusammen um eine größere (beeindruckende?!?) Zahl zu sagen. Sehr bedenktlich, aber so sind se!
(10) Sonnenwende · 12. Februar um 15:50
@9 Aber genau das "von vorne beginnen" stelle ich ja in Frage – es lässt sich halt nicht überprüfen. Letztendlich wäre Herr Merz ja als aller erster in der Pflicht, seine Aussagen zu belegen, wenn Zweifel daran bestehen, es ist nicht die Aufgabe der anderen, ihn zu widerlegen, solange er das nicht getan hat.
(9) W_A_H · 12. Februar um 15:47
@8 Also Merz sagt nachdem alle Anwälte und Versuche durchgespielt wurden als der Prozess des Abschiebens durch die Vorgänge gelaufen ist mit Anwälten und Gerichten. Der Mensch also nun zur Abschiebung nur noch auf das Flugzeug wartet. Also am Ende eines langen Prozesses wieder von Vorne zu beginnen finde ich auch sinnlos und nur dann ist es okay. Wenn davor was schiefgeht gab es ja auch viel Zeit zum Handeln oder ist es danach zuspät. Wie seht Ihr das?
(8) Satti · 12. Februar um 15:40
<link> Hier bei 24:50 beginnt die Aussage zum Anwalt. Es ist richtig, dass es um abgelehnte Asylbewerber im Abschiebeprozess geht, aber warum sollten die nicht das gleiche Recht haben, gegen ein ihrer Meinung nach falsches Urteil vorzugehen wie jeder andere auch?
(7) Sonnenwende · 12. Februar um 15:34
@6 zur Frage mit dem Anwalt ist nichts herauszufinden, das habe ich auch schon versucht. Was ich aber weiß ist, dass jeder, und zwar unabhängig von welcher Staatsangehörigkeit, Ethnie und so weiter und so fort sich im Prinzip bis zum europäischen Gerichtshof durch klagen kann, oder sogar bis zum Menschengerichtshof. Meines Wissens gibt es sehr wenige bis gar keine Fälle von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland, deren Fälle so weit gingen.
(6) W_A_H · 12. Februar um 15:28
<link> <link> Zu dem Satz mit Anwalt finde ich gerade nichts, aber die Klarstellungen hier in den Links sind ja heftig.
(5) Sonnenwende · 12. Februar um 15:28
@4 dass Herr Merz das so formuliert hat heißt ja noch nicht, dass es so ist. Ich möchte mir da keine Bewertung anmaßen, dazu verstehe ich zu wenig davon.
(4) W_A_H · 12. Februar um 15:23
@3 so hat es Merz aber nicht formuliert. Er hat explizit von dem am Ende braucht man nicht noch einen Anwalt, obwohl der Entscheidungsweg schon komplett durchgegangen ist. Bei generell keine Hilfe wäre ich definitiv auch dagegen.
(3) Sonnenwende · 12. Februar um 15:19
@2 so weit ich es verstanden habe kommt man damit, abgelehnten Asylbewerbern einen Anwalt zur Seite zu stellen, nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz GG Art. 3 <link> nach – deutsche Staatsbürger können sich auch mit staatlicher Unterstützung, wenn sie die finanziellen Mittel für einen Anwalt nicht haben, durch alle Instanzen klagen, das Recht sollten alle haben.
(2) W_A_H · 12. Februar um 15:08
@1 Das mit dem nur eine Geschlechtsansicht kommt von dem C in den Parteien und sollte oft nur dafür sorgen, dass die Religion nicht verändert wird von der Partei (aber intern und externer Auftritt) kann da schon mal unterschiedlich sein. Das mit dem Richter ging ja nicht um eine generelle Unterstützung für Asylanten, sondern nur um einen Abzuschiebenden, der durch alle Instanzen aufgefallen ist und nicht noch eine weitere Aufforderung bekommen braucht. Solange es so gesehen wird okay.
(1) Satti · 11. Februar um 18:08
Mir sind in dem Duell 2 Merz-ZItate unangenehm aufgefallen: Er ist wie Trump dafür, dass es nur 2 Geschlechter gibt und er bezeichnete die Tatsache, dass abgelehnten Aslyberwerbern ein Anwalt zur Seite steht als Trickserei. Solche Aussagen machen mir Angst.
 
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