(lifepr) Stuttgart, 23.11.2015 - Wer als Vermieter Schönheitsreparaturen in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses durchführen möchte, sollte darauf achten, ob die Arbeiten in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen ...