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Zu seiner Verteidigung: 1 Legislaturperiode. Und ich kann nur vermuten, dass es sich auf Minister*innen beziehen, bei denen man nach 4 Jahren schon deutlich mehr bekommt: "Das Ruhegehalt beträgt nach Vollendung einer Amtszeit von vier Jahren 27,74 vom Hundert des Amtsgehalts und des Ortszuschlags."
<link> im Gegensatz zu Abgeordnet*innen, die 2.5% pro Jahr bekommen.