
Kiel (dts) - In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Der Kieler Landtag schränkte das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" ein.
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