Kiel (dts) - In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Der Kieler Landtag schränkte das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" ein. […] mehr

Kommentare

3k40830020. Januar 2016
bin immer froh wenn ich mal ein paar Tage Ruhe habe
2flowII20. Januar 2016
das mit dem volkstrauertag wusst ich gar nicht. also wieder was gelernt
1raffaela20. Januar 2016
Haben die keine anderen Sorgen? Wegen der paar Tage im Jahr so einen Zirkus zu veranstalten, ist ja absurd! Ich bin jahrelang tanzen gegangen - mindestens 2 Mal die Woche. Aber über dieses Verbot hat sich in meinem Bekanntenkreis niemand aufgeregt.