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3 Ja, das sehe ich genauso. Und ich sehe auch, dass die Villa nicht im Besitz der Ehefrau bleibt. Die Schenkung ist nicht lange genug her, um nicht den Verdacht der vorsätzlichen Verarmung und damit einer Grundlage zur Rückführung zu unterliegen. Wir beide sind da also absolut einer Meinung. Da er "nur" eingetragener Kaufmann war, haftet er mit seinem vollständigen Privatvermögen. Also auch seiner Villa. ;)