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1,
2: Nein, das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei ist durch den "Jedermann-§" abgedeckt, und auch der Schlag mit dem Schuh ist nicht unverhältnismäßig, weil da die "Schrecksekunde" gilt. Nur wenn bleibende Schäden (z. B. gebrochene Knochen) zurückbleiben, ist das unverhältnismäßig. Man darf einen Dieb auch zu Boden drücken, dann aber nicht mehr drauftreten.