Stuttgart-Bad Cannstatt, 18.11.2017 (lifePR) - Der Bundesgerichtshof (BGH) – hier der 3. Senat (III ZR 565/16) – hat erneut entschieden: Anlageberater müssen über eine vereinnahmte Vertriebsprovision Anleger aufklären. Dies jedenfalls, wenn die Vertriebsprovision 15 % der Anlagesummer übersteigt. ...