Frankfurt/Main (dpa) - Paare, die sich scheiden lassen möchten, können als getrennt lebend gelten, auch wenn sie gemeinsam wohnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) festgestellt (Az.: 1 UF 160/23): Es reiche aus, «wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt ...