Berlin (dpa) - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Position der AfD zurückgewiesen, sie habe einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament. «Es gibt keinen Rechtsanspruch», sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe lediglich eine «Verabredung» in der ...

Kommentare

(20) k49782 · 20. April 2019
@18 Wo liest Du dort heraus das nach dem 3., 4., 8. 90. Mal ein Kandidat dann gewählt werden muss? Ich bitte Dich noch einmal die 3 Absätze zu lesen. Komm das ist doch wirklich nicht schwer. Selbst als AfD-Sympathisant. Aber das scheint Dir wirklich zu viel zu sein.
(19) tastenkoenig · 20. April 2019
Was schlägst Du vor? Willst Du die Abgeordneten etwa dazu zwingen, gegen ihren Willen abzustimmen?
(18) Droggelbecher · 20. April 2019
Ja, und durch das „nicht wählen“ wird anschließen einfach ein neuer Kandidat vorgeschlagen, dem dann zugestimmt oder widersprochen wird. Bis ein passender Kandidat gefunden wird. Das alles ändert nichts daran, dass mindestens ein Stellvertreter je Fraktion gewählt werden muss! Das widerholte Ablehnen der vorgeschlagenen Kandidaten könnte man als Manipulation, Farce, unnötiges Hinhalten und somit Zeit- und Geldverschwendung bezeichnen.
(17) Urxl · 20. April 2019
@14: Natürlich ist da ein Widerspruch, der ja gerade offen zu tage tritt: Wenn sie festlegt, dass jede Fraktion im Präsidium vertreten sein soll, im Gegenzug aber nicht dafür sorgt, dass dies zingend passiert (weil keinem Abgeordneten eine Wahl vorgeschrieben werden darf/kann), ist das eine nicht aufzulösende Situation.
(16) k49782 · 20. April 2019
@14 Dann sollte man doch aber auch die Wahl, ähm Nichtwahl akzeptieren, oder beginnt selbst da schon Dein Rosinen picken? Die Wahl kommt vor der Ernennung und ohne Wahl keine Ernennung. So what?
(15) tastenkoenig · 20. April 2019
Jede Fraktion hat ein Vorschlagsrecht. In ihrer konkreten Wahlentscheidung bleiben die Abgeordneten aber selbstverständlich frei.
(14) Droggelbecher · 20. April 2019
An die man sich zu halten hat. Da ist nichts widersprüchlich formuliert. Denn gewählt wird schließlich.
(13) Urxl · 20. April 2019
@11: Herje, das ist kein Gesetz, nur die Geschäftsordnung und die hat jemand leider widersprüchlich formuliert.
(12) k49782 · 20. April 2019
@10 Wenn die AfD jemanden präsentiert den man wählen kann, wird das passieren. Aber ohne Wahl kein Vizepräsident. Verstehste nicht, oder? Dachte ich mir.
(11) Droggelbecher · 20. April 2019
@10 Ja, und gewählt werden muss mindestens je Fraktion einer. Simpel, ne?!
(10) k49782 · 20. April 2019
@9 Ich weiß nicht inwieweit Du Dich mit deutschen Gesetzen so auskennst. Aber ich würde Dir empfehlen diesbezüglich sich besser informieren zu gehen. Denn Absatz 2 sagt: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält." Ich hoffe Du schaffst es zumindest den Rest selber Dir anzulesen...und zu verstehen. Absatz 3, aber bitte nicht auch noch vergessen. Ich weiß nicht warum manche mit ihrer Unkenntnis auch noch hausieren gehen müssen.
(9) Droggelbecher · 20. April 2019
@7 „§ 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter (1) Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ <link>
(8) Urxl · 20. April 2019
@6 Wieso sollte die Nicht-Wahl eines AfD-Vertreters in das Präsidium des Bundestags zur Politikverdrossenheit führen?
(7) k49782 · 20. April 2019
@6 Hä? Noch einer der es nicht versteht? Es gibt keine Pflicht einen Vizepräsidenten zu wählen. Bzw. das der der sich zu Wahl stellt auch gewählt wird. Einfach mal deutsches Recht und deutsche Gesetze kennenlernen, tut auch gar nicht weh. Aber dann könnte man ja nicht mehr mit seiner Dummheit hier hausieren gehen.
(6) k69609 · 20. April 2019
Da wundern sich die Altparteien über die Politikverdrossenheit.
(4) k49782 · 20. April 2019
edit: mindestens einer hat sich gleich mal umentschieden. LoL. War dann doch zu offensichtlich
(3) k49782 · 20. April 2019
@1 Wow, da muss ich dann doch auch mal dazwischen haken. Wenn wir damit anfangen würden, wären wir nicht besser als diese menschenverachtenden Idioten. Man sollte ihnen die "Missionierung" viel härter bestrafen, damit sich diese Ideologie nicht weiter verbreitet, Straftaten nachgehen und hart bestrafen. Aber eine Todesstrafe? No way...edit:Hier wäre ich ja gerne mäuschen bei den Klicks und wäre wohl überrascht wieviel der Faschoanhänger mir hier wohl zustimmen mit +, wo sie sonst nur - kennen :P
(2) Wasweissdennich · 20. April 2019
albernes Spielchen aber wohl kaum eine "Drohung", solange der Bundestag sich selbst beschäftigt lassen sie wenigstens die Bürger in Ruhe - auf etwas Nützliches wartet man ja da eh vergebens
 
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