Berlin (dts) - Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Gesetz über die Nutzung von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie zur Online-Durchsuchung kritisiert und hält Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich. "Die umfangreichen ...

Kommentare

(1) FichtenMoped · 23. Juni 2017
Deckt das auch Angriffe auf Server ab, bei denen Verdächtige registriert sind oder mal nur vorbei geschaut haben? Wieso glaubt eigentlich die Regierung, dass sich dagegen Niemand wehrt? Btw: Offene Sicherheitslücken zu nutzen, ist von der Systematik her wie: 'Du hast getötet. Deswegen bestrafe ich dich mit dem Tot, weil töten verboten ist.' .. also ein Trugschluss und nicht zu rechtfertigen.
 
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