Leipzig (dpa) - Nach dem Chaos bei der «Querdenken»-Demonstration in Leipzig gerät Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) zunehmend unter Druck. Die oppositionelle Linke forderte am Montag seine Entlassung. Auch in der schwarz-grün-roten Koalition knirscht es. «Im Innenministerium muss sich ...

Kommentare

(12) thrasea · 09. November 2020
@9 Danke. Ist zwar gut redaktionell aufbereitet und ordnet den Verlauf des Verfahrens mit der Vorinstanz ein, bietet an Argumenten / Gründen aber leider auch nicht mehr. Den entscheidenden Satz dafür hat @10 herausgehoben. Hoffentlich wird das die nächsten Tage noch veröffentlicht. Witzig ist die Unterschrift des 3. Richters: "RiOVG Groschupp ist wegen Druckerausfall und Ortsabwesenheit gehindert zu unterschreiben" <link> a) Kommt das öfter vor? b) Genitiv unbekannt in Bautzen?
(11) k293295 · 09. November 2020
@10: Ausführlicher als bei juris.de ist das auch auf den Websites des SächsOVG nicht zu finden.
(10) Hannah · 09. November 2020
@9: "Da es sich um einen Tenorbeschluss handelt, liegen die Gründe der Entscheidung noch nicht vor." Aber genau diese Gründe würden mich auch interessieren. WARUM so entschieden wurde. Welche Rechtsgüter wie bewertet wurden. Ich denke aber, dass das einfach noch etwas dauert. Irgendwann muss es eine Begründung geben.
(9) k293295 · 09. November 2020
@5: <link> Hilft Dir das weiter?
(8) ticktack · 09. November 2020
Wenn Wöller zurecht zurücktritt - treten dann auch jene Richter zurück, die zu den Hauptverantwortlichen für dieses Chaos zählen, weil sie die Wirrdenker zum Rechtsbruch nahezu eingeladen haben?
(7) Smeagol · 09. November 2020
Lol, des Gericht erlaubt nur 16.000 Menschen und mit Corona-Auflagen und weiß doch ganz genau dass da mehr kommen werden und keiner sich an die Auflagen halten wird und denkt sich einfach, its not my fucking business, soll sich die Polizei drum kümmern und die sind nun die Idioten.
(6) naturschonen · 09. November 2020
@5 die steht wohl noch aus
(5) thrasea · 09. November 2020
@4 Klar, die Entscheidung des OVG finde ich sehr fragwürdig. Sie ändert aber nichts an der Verantwortung des Innenministers dafür, dass der Polizeieinsatz wohl kaum angemessen war. Am Rande: Kennst du eine Begründung des OVG? Ich leider nicht. Die OVG-Entscheidung, die Querdenken im Internet veröffentlicht hat, ist äußerst knapp und enthält keine Gründe - ganz im Gegensatz zur Entscheidung des VG Berlin im August.
(4) naturschonen · 09. November 2020
@2, 3 natürlich ist er für die Polizeieinsätze zuständig, das ist mir schon klar, fraglich ist doch aber auch, wieso in Leipzig 16 000 Menschen auf einen Platz dürfen und in Wiesbaden erlaubt man 50 Leute - da hätten wir wohl auch die Gerichte fragen sollen..ich bin auf die Begründung des Gerichts gespannt..
(3) Urxl · 09. November 2020
@1: Weil er der Boss der Polizei ist?
(2) thrasea · 09. November 2020
@1 Ist der Innenminister nicht für die Taktik und die Durchführung des Polizeieinsatzes verantwortlich?
(1) naturschonen · 09. November 2020
Wieso jetzt der Innenminister? Es gab doch eine Genehmigung vom zuständigen OVG Bautzen..
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News