
Saarbrücken - Das Saarländische Oberlandesgericht hat dem Bundesgerichtshof (BGH) die Frage vorgelegt, ob Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar sind, wenn die bei der Messung erzeugten und verarbeiteten Daten nicht gespeichert werden. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Nur im Saarland
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